Hallo Zusammen,
klasse, dass es diese Informationsquelle gibt.
Ich habe diese Ausbildung zur RENO in den 70igern absolviert; und hatte das “Glück” in einer großen Kanzlei die Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Kanzlei abzuwickeln.
Das ist sehr lange her, und ich bin auch aus den Themen beruflich raus.
Aber, die Ausbildung, die Ausübung der Tätigkeit und vor allem die Disziplin zu strukturiertem Arbeiten und Dokumentieren sind die Basis für das sorgfältige Arbeiten in anderen Branchen
Nun bin ich privat in die Verlegenheit geraten, einem Schuldner einen MB zustellen zu lassen. Er hat das alles ignoriert und sich darüber lustig gemacht. Mittlerweile habe ich einen VB und seine Kontoverbindung bei der Sparkasse Siegen.
Ich bin lange aus den Themen raus und nicht mehr sicher, wie es nun weitergeht.
-stelle ich einen PfüB beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Wohnort des Schuldners?
-welche Zustelladresse der Sparkasse (Sparkasse Siegen
Morleystr. 2, 57072 Siegen)ist die Richtige?
-kann das Vollstreckungsgericht die Gerichtskosten per Lastschrift von meinem
im Antrag genannten Konto abbuchen oder bezahle ich die GK bei dem Gericht in meiner Nähe ein?
- Wir war das nochmal mit den Zinsen
?
rechne ich die selbst aus bis zum Tag des Antrages? Es entstehen doch sowieso noch weitere Zinsen, die ich jetzt noch nicht kenne, weil ich nicht weiß ob, wann und wieviel gepfändet wird.
-kann ich mir den Anspruch vorab schon “sichern” lassen, bevor der Antrag auf PfÜB erlassen wurde.
Ihr merkt schon, es ist wirklich sehr lange her, dass ich diese Angelegenheiten abgewickelt habe. Damals gab es auch noch nicht diese geniale Online-Abwicklung und ich musste noch alles auf einer noch ältereren Schreibmaschine schreiben
Ich würde mich über Infos sehr freuen und bin Euch sehr dankbar für Tipps.
beste Grüße
Sukari